Wir sind MobiTEC

Ihre Experten aus dem Allgäu für hochwertige Fahrzeugumbauten

Das Unternehmen

MobiTEC wurde 1998 in Memmingen gegründet. Von Anfang an sind die hohe Qualität und Sicherheit unserer Produkte sowie die innovativen Ideen und
individuellen Lösungen ein Spiegelbild der Zufriedenheit unserer Kundschaft. Dies veranlasste uns bereits ein Jahr später größere Räumlichkeiten in Berkheim zu beziehen.
Unser Team ist auf über 25 Mitarbeiter*innen angewachsen. Ein patentiertes Produkt ist hinzugekommen und Bestehendes wurde weiterentwickelt. Know-How und Können
erfolgreich umgesetzt!

2006 wurde eine zukunftsorientierte Unternehmerentscheidung getroffen, indem man sich für den Bau eines eigenen Firmengebäudes entschloss.
2007 erfolgte der Umzug in die eigenen Räume und der Grundstein für weitere Expansionen wurde gelegt.
2014 vergrößerte sich unser Betrieb durch den Neubau einer Lager- und Vormontagehalle um weitere 700 qm.
Um unserer Kundschaft einen noch besseren und schnelleren Service bieten zu können, wurde 2019/2020 eine weitere Lager- und Logistikhalle errichtet.

 

Die Prinzipien mit denen der Firmengründer Harald Damaschke angetreten ist, gelten noch heute:
Einfachheit   |   Klarheit & Geradlinigkeit   |   Offenheit   |   Freundlichkeit & Ehrlichkeit

 

In die Zukunft zu investieren, international zu operieren und konservativ zu finanzieren - das soll auch für uns gelten.
Darum planen wir heute schon für die nächste Generation als Familienunternehmen "MobiTEC - Made in Germany".

Unsere Standorte

Hauptsitz

Robert-Bosch-Str. 6 - 88450 Berkheim

Logistik- und Prüfzentrum

Zugspitzweg 1 - 88450 Illerbachen

Qualität

MobiTEC-Fahrzeuge sind "Made in Germany". Bei einem Fahrzeugumbau kontrollieren wir vom Wareneingang bis hin zur Endmontage akribisch jeden einzelnen Schritt. Alle Fahrzeuge von MobiTEC sind auch bei härtesten Beanspruchungen auf ihren Einsatz bestens vorbereitet. Wir wissen worauf es ankommt:

  • Erstklassiges Material
  • Technische Präzision
  • Handwerkliches Können

 

Im Mittelpunkt unserer Qualitätspolitik stehen die folgenden Leitlinien:

  • An erster Stelle steht der Mensch als Kunde/Kundin, Mitarbeiter*in und Lieferant*in.
  • Jeder Mitarbeiter/ jede Mitarbeiter*in ist verantwortlich für die Qualität seiner/unserer Produkte.
  • Um die Qualität unserer Produkte permanent zu optimieren, unterliegen unsere
    gesamten geschäftlichen Aktivitäten einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP).

 

Qualität mit Zertifikat:
Qualität und Sicherheit stehen bei MobiTEC seit Gründung an oberster Stelle. Bereits 2003 wurde ein QM-System eingeführt. Seit Dezember 2017 ist MobiTEC nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Damit garantieren wir nicht nur gleichbleibende Qualität, sondern arbeiten ständig an deren Verbesserung.

  • Qualitätsmanagement: Zertifiziert nach ISO 9001:2015
  • 6 Jahre Garantie gegen Durchrostung auf Umbauteile
  • Als einer der ersten Umbauer sind unsere Umbauten nach der Prüfvorschrift ECE-R 14 bzw. EG 76/115/EWG gecrasht und erfüllt worden.

Zertifikate

Neben der Zertifizierung folgender Firmen, wurden wir auch nach EN ISO 9001:2015 und weiteren Prüfstellen zertifiziert.

Unsere Werte

1. Nachhaltigkeit in der Lieferkette

Ethisches Verhalten und Nachhaltigkeit im Sinne von rechtlicher, ökonomischer und sozialer Verantwortung sind wesentliche Bestandteile. Dazu gehören auch langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften und das gesetzeskonforme Verhalten der Lieferanten auch bzgl. des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir beziehen bei Lieferanten Rohstoffe, Waren und Dienstleistungen, um mit innovativen Produkten/Anlagen und Serviceleistungen den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens sowie unserer Kunden zu sichern. Der Kodex für Nachhaltigkeit gilt weltweit für alle Lieferanten.
Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die in diesem Kodex für Nachhaltigkeit festgelegten Prinzipien in ihren Unternehmen umsetzen. Es liegt in der Verantwortung der Lieferanten, die Einhaltung der im folgenden aufgeführten Grundsätze in der eigenen Lieferkette zu überprüfen.
Die in diesem Kodex für Nachhaltigkeit aufgeführten Grundsätze orientieren sich am Inhalt folgender Konventionen und Standards:

- Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen (UN)
- Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- Charta für nachhaltige Entwicklung der Internationalen Handelskammer (ICC)
- EU-Richtlinie 2014/95/EU (CSR-Richtlinie)
- EU-Richtlinie 2019/1937 Hinweisgeberschutzgesetz/Whistleblowing > 250 MA oder 10 Mio Umsatz ab 16.12.2021, > 50 MA ab Dez. 2023
- Einhaltung des Lieferkettengesetzes > 3000 MA ab 2023 und > 1000 MA ab 2024

2. Geschäftsethik

a. Einhaltung von Gesetzesvorschriften

Von den Lieferanten erwarten wir, die jeweils anwendbaren Gesetzesvorschriften einzuhalten, die Menschenrechte zu respektieren und insbesondere die Würde des Menschen zu wahren.

b. Verbot von Korruption

Wir tolerieren von unseren Lieferanten keine Form von Korruption, wie die Bestechung oder die Gewährung oder Annahme von unrechtmäßigem Vorteil, ungeachtet, ob diese direkt oder über Mittelsmänner an Privatpersonen oder hoheitliche Amtsträger erfolgen. Verboten sind insbesondere die Ausrichtung (aktive Bestechung, Vorteilsgewährung) und die Annahme (passive Bestechung, Vorteilsnahme) von Zuwendungen, die den Zweck haben, einen widerrechtlichen Vorteil zu erlangen.

c. Fairer Wettbewerb

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten die internationalen und nationalen Gesetze zur Wahrung des fairen Wettbewerbs einhalten. Hierzu gehören die Bestimmungen über den unlauteren Wettbewerb und die Kartellgesetze. Absprachen mit Konkurrenten über Preise, Verkaufskonditionen, Mengenbeschränken, Gebietsaufteilungen oder über Angebote bei öffentlichen Ausschreibungen etc. sind strengstens verboten.

d. Das Kartellrecht

Das Kartellrecht verpflichtet Unternehmen/Lieferanten, selbstständig und unabhängig voneinander im Markt zu bestehen. Das heißt Wettbewerber dürfen nur ihr Marktverhalten aufeinander abstimmen oder in sonstiger Weise koordinieren. Verboten sind daher Vereinbarungen zwischen Unternehmen / Lieferanten, Beschlüsse von Unternehmens- Lieferantenvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Wettbewerb beschränken und zumindest beeinträchtigen können.
Ein Kartellrechtsverstoß (Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung) kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder durch bewusste, praktische Zusammenarbeit zustande kommen. Im Einzelfall können diese sogar einseitige Maßnahmen oder Erklärungen sein, ohne dass jemals ein direkter Kontakt zwischen den Wettbewerbern/Lieferanten bestand.

e. Geistiges Eigenturm

Die Lieferanten schützen das geistige Eigentum unseres Unternehmens wie zum Beispiel Patente, Marken, Urheberrechte, Design, Geschäftsgeheimnisse, Muster, Modelle sowie Know-how und respektieren das geistige Eigentum Dritter. Die Lieferanten stellen insbesondere sicher, dass die an unserem Unternehmen gelieferten Produkte das geistige Eigentum Dritter nicht verletzen.

f. Privatsphäre und Datenschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen und Persönlichkeitsrechte, den angemessenen Erwartungen eines Auftraggebers, der Zulieferer, Konten, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Der Lieferant hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.

g. Produktsicherheit

Produkte und Dienstleistungen von unseren Unternehmen, sowie die von unserem Lieferanten bezogenen Produkte gefährden weder Mensch noch Umwelt und erfüllen die vereinbarten, beziehungsweise gesetzlich vorgeschriebenen Normen bezüglich der Produktsicherheit. Die Lieferanten sind verpflichtet Angaben zum sicheren Gebrauch klar zu kommunizieren.

h. Interessenskonflikte

Unsere Lieferanten treffen Entscheidungen auf Basis sachlicher Erwägungen und lassen sich da-bei nicht in zulässiger Weise von persönlichen Interessen leiten.

3. Achtung der Menschenrechte

a. Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit

Wir dulden keine Zwangs- und Kinderarbeit, weder bei uns noch bei unseren Lieferanten. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung ist nach Maßgabe der jeweils geltenden staatlichen Regelungen von den Lieferanten einzuhalten.
Falls keine nationalen Rechtsvorschriften existierten, gelangen die Kernarbeitsnormen der ILO zur Anwendung.

b. Verbot jeglicher Diskriminierung

Wir tolerieren keine Diskriminierung und erwarten dieses auch von unserem Lieferanten, dass sie jegliche Art von Diskriminierung wie beispielsweise aufgrund des Geschlechts, Familienstand, der Rasse, Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, politischen Anschauung oder anderen persönlichen Merkmalen in ihrer Organisation untersagen.

c. Verbot von Disziplinarstrafen

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass deren Mitarbeitende in keiner Form psychisch oder physisch zu bestrafen sind. Das gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitende in gutem Glauben Unternehmenspraktiken melden, die gegen nationale, internationale oder interne Bestimmungen verstoßen.

d. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen und die Wahrung der Identität

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen alle die Bedenken hinsichtlich der Geschäftsgebaren äußern, in gutem Glauben tatsächliche oder vermutete Verstöße melden oder zu deren Aufklärung beitragen, ausgeschlossen sind.

4. Arbeitsbedingungen

a. Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Das oberste Ziel ist ein unfallfreier Arbeitsplatz. Von unseren Lieferanten wird erwartet, die Arbeitssicherheitsvorschriften an ihren Standorten einzuhalten. Jeder Lieferant hat Richtlinien und Verfahren zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz einzuführen und diese für seine Mitarbeitenden offenzulegen, damit Unfälle und Berufskrankheiten vermieden werden können.

b. Existenzsichernde Löhne

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie sich ihren sozialen Verantwortungen gegenüber ihren Mitarbeitenden bewusst sind und dass deren Vergütung und Arbeitszeit fair und angemessen sind. Der Lieferant gewährt seinen Mitarbeitenden die ihnen per Gesetz oder Vertrag zustehenden Sozialleistungen.

c. Arbeitszeiten

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass deren Mitarbeitende einen Ausgleich zwischen Arbeit und Freizeit finden können und dass die jeweils geltende nationale Gesetzgebung zur Arbeitszeit eingehalten wird. Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf einen geregelten Jahresurlaub.

d. Vereinigungsfreiheit

Wir erwarten, dass unsere Lieferanten eine offene und konstruktive Kommunikation mit ihren Beschäftigten und Arbeitnehmervertretern pflegen. Die Beschäftigten haben das Recht auf Kollektivverhandlungen und darauf, sich in Gewerkschaften zu organisieren. Sollten in diesem Land aus politischen Gründen keine Gewerkschaften zugelassen sein, muss der Lieferant unabhängige Zusammenschlüsse in einer anderen Form ermöglichen. Die Lieferanten dürfen Beschäftigte, die sich als Arbeitnehmervertreter engagieren nicht diskriminieren.

5. Einhaltung von Umweltstandards

a. Umweltschutzgebung

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die jeweils geltenden nationalen Umweltgesetzes-einheiten einhalten, sowie umweltgerechte Fertigungsprozesse und bei Bedarf auf eine umwelt-freundliche Verpackung und den Transport achten.

b. Vermeidung und Minderung von Umweltbelastungen

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die Emissionen im Produktionsprozess reduzieren, belastende Emissionen kontrollieren und vor deren Freisetzung in die Umwelt so weit wie möglich aufbereiten.

Abfälle werden so weit wie möglich vermieden oder recycelt. Der Lieferant entwickelt Verfahren, die den Transport, die Lagerung sowie die gefahrlose und umweltfreundliche Behandlung und Entsorgung von Abfällen regelt.
Das heißt wir setzen voraus, dass unsere Lieferanten ein nachhaltiges Ressourcenmanagement mit einer gezielten Abfallreduzierung betreiben.

c. Abwasser/Wasser

Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Entsorgung gegebenenfalls zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden um die Erzeugung von Abwasser sowie dem Wasserverbrauch zu reduzieren.

d. Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung

Unsere Lieferanten unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung (Schonung von kostbaren Ressourcen) sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, ist auszuschließen. Die Lieferanten sind daher verpflichtet, diese Rohstoffe in hergestellten Produkten in der Lieferkette zu identifizieren und die Herkunft zu Bezugsquellen der von Ihnen verwendeten Rohstoffe offenzulegen.

e. Vermeiden von gefährlichen Substanzen

Substanzen, deren Freisetzung eine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt, sind zu vermeiden. Unsere Lieferanten unterhalten ein Gefahrstoffmanagement, welches den sicheren Gebrauch und Transport sowie die sichere Lagerung, Wiederaufbereitung, Wiederverwendung und Entsorgung sicherstellt. Ein verantwortungsvolles Chemikalienmanagement, welches auf dem Minimalprinzip basiert, wird von unseren Zulieferern gelebt.

f. Umweltverträgliche Produkte

Unsere Lieferanten achten bei der Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen darauf, dass deren Verwendung sparsam im Verbrauch von Energie und natürlichen Ressourcen sind. Die Produkte sollten sich möglichst für eine Wiederverwendung, Recycling oder gefahrlose Entsorgung eignen.
Die an unser Unternehmen gelieferten Produkte enthalten keine besorgniserregenden Stoffe, die unter die REACH-Verordnung fallen. Gegebenenfalls sind betroffene Inhaltsstoffe an unser Unter-nehmen zu melden. Materialien oder Zukaufteile, die nicht den RoHS-Vorgaben entsprechen, sind vom Lieferanten in Absprache mit unserem Unternehmen zu substituieren. Bei Bedarf ist vom Lieferanten eine EU-Konformitätserklärung bezüglich der Einhaltung der RoHS-Richtlinie auszustellen.

g. Energieeffizienz

Der Energieverbrauch ist nach Möglichkeit zu überwachen und zu dokumentieren. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.
Nach Möglichkeit sind erneuerbare Energien zu nutzen.

h. Unterlieferanten

Unsere Lieferanten sind verpflichtet, durch geeignete vertragliche Regelungen mit ihren Unterauftragnehmern sicherzustellen, dass die in diesem Punkt (Umweltstandards) enthaltenen Regelungen eingehalten werden.

6. Managementsysteme

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie ein/oder mehrere Managementsystem/e unterhalten, um die Einhaltung der in diesem Kodex für Lieferanten aufgeführten Grundsätze zu gewährleisten. Deshalb bevorzugen wir Lieferanten, die aktiv ein Qualitätsmanagementsystem, z. B. nach ISO 9001, ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder gleichwertige Systeme implementiert haben.

7. Umsetzung

Nach beiderseitiger Absprache stellt der Lieferant darüber hinaus sonstige Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung des Kodex für Lieferanten nachweisen.
Der Lieferant hat unser Unternehmen unaufgefordert über Ereignisse zu unterrichten, die den Grundsätzen des Kodex für Lieferanten entgegenstehen.